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              allgemeinmedizin.phytotherapie.homöopathie.innere medizin            Akademische Lehrpraxis der Universität Duisburg / Essen

Kinder und Jugendliche: U1 bis U9 und J1

Jedes gesetzlich versicherte Kind hat Anspruch auf derzeit elf Vorsorgeuntersuchungen. Die ersten zehn finden im Säuglings- und Kindesalter unmittelbar nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr statt (U1 bis U9).

Darüber hinaus können Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Jugendgesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen (J1). Sie bietet eine Möglichkeit, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und dagegen zu steuern.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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